FAQ – Fragen und Antworten

Was muss ich zur Therapie mitbringen?

Für den ersten Termin benötigen wir die von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ausgestellte Verordnung. Weitere Dokumente, wie Arztberichte oder Röntgenunterlagen können Sie ebenfalls gern mitbringen. Diese helfen dabei, uns ein möglichst genaues Bild von Ihren Beschwerden zu machen.
Des Weiteren bitten wir Sie zur Ihrer Therapie ein großes Badehandtuch als Unterlage für die Therapieliege mitzubringen. Bequeme Kleidung, in der Sie sich gut bewegen können, ist empfehlenswert. Ob Sie für die folgenden Termine Sportkleidung benötigen, können Sie mit Ihrem Therapeuten oder Ihrer Therapeutin besprechen.

Was passiert beim ersten Termin?

In der ersten Behandlung findet ein ausführliches Gespräch, die sogenannten Anamnese, statt. Dazu gehören neben Fragen zu Ihren Symptomen, der Erkrankungsvorgeschichte oder Nebenerkrankungen auch Ihre Ziele und Erwartungen an die Therapie. Mit Hilfe spezifischer Tests stellen wir außerdem Ihre aktuelle Leistungsfähigkeit fest. Darauf aufbauend erstellen wir gemeinsam Ihren Behandlungs- oder Trainingsplan. Nur so lässt sich die Therapie auf Ihre persönliche Situation, ihre Beschwerden und Ziele ideal ausrichten.

Brauche ich eine Heilmittelverordnung / ein Rezept?

Eine physiotherapeutische Behandlung kann nur auf Grundlage einer Heilmittelverordnung stattfinden. Diese stellt Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin aus.
Lediglich für Wellness-Massagen und Wärmeanwendungen können Sie gerne auch ohne Rezept Termine bei uns vereinbaren.

Gibt es eine Eingangsuntersuchung bei der ersten Behandlung?

Neben einem ausführlichen Erstgespräch zu Ihren Beschwerden machen wir uns auch mit Hilfe einer körperlichen Untersuchung ein möglichst genaues Bild Ihrer Situation. Dies umfasst eine Bandbreite spezifischer physiotherapeutischer Tests, beispielsweise zur Bewegungsanalyse oder zur Feststellung der Muskelkraft. Bei Fragen zu den einzelnen Untersuchungsschritten können Sie gern Ihren Therapeuten oder Ihre Therapeutin ansprechen.

Wie lange dauert eine Therapie?

Die Behandlungszeit ist abhängig von der verschriebenen Behandlungsart, dem sogenannten Heilmittel, und durch die gesetzlichen Krankenkassen vorgegeben. Eine Behandlung dauert in der Regel zwischen 15 Minuten und 60 Minuten. In diese Zeit inbegriffen sind neben der eigentlich Therapie am Patienten auch die Vor- und Nachbereitung der Behandlung. Dazu zählen z. B. therapeutische Gespräche zum Behandlungsverlauf, Hilfestellungen beim An- und Auskleiden des Patienten, die Behandlungsdokumentation oder das Reinigen genutzter Therapiegegenstände.
Damit wir die Zeit möglichst effektiv nutzen können, bitten wir Sie pünktlich zu Ihren Terminen zu erscheinen.

Wie lange ist eine Heilmittelverordnung / ein Rezept gültig?

Bei gesetzlich Versicherten muss die erste Behandlung innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum des Rezeptes begonnen werden. Eine Ausnahme hierbei sind Rezepte bei denen ein „dringender Behandlungsbedarf“ festgestellt wurde: diese müssen innerhalb von 14 Tagen begonnen werden.
Privatrezepte sind nicht an einen festgelegten Behandlungsbeginn gebunden. Um sicher zu gehen, dass Ihre private Krankenkasse die Kosten Ihrer Behandlung übernimmt, empfehlen wir Ihnen 3 Monate nach Ausstellungsdatum Kontakt zu Ihrer Kasse aufzunehmen und sich zur Kostenübernahme rückzuversichern.

Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss?

Wenn ein vereinbarter Termin doch nicht eingehalten werden kann, kann dieser bis zu 24h vorher verschoben oder abgesagt werden. Wenn der Termin jedoch nicht rechtzeitig abgesagt wurde, sind wir dazu befugt Ihnen den Termin privat in Rechnung zu stellen.

Kann die Behandlung eines Rezeptes zwischendurch unterbrochen werden?

Die Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche wird vom Arzt vorgegeben (in der Regel 1-3x Woche). Eine Unterbrechung dieser Frequenz ist jedoch in Ausnahmefällen für 14 Tage möglich. Bei einer Unterbrechungen über die 14 Tage hinaus, z. B. bei längerer Krankheit, muss die Behandlungspause gegenüber der Krankenkasse begründet werden.
Grundsätzlich muss ein Rezept innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen werden, bzw. innerhalb von 6 Monaten, wenn mehr als 6 Behandlungen verordnet wurden. Wird diese Frist aufgrund anhaltender Unterbrechungen überschritten, muss die Verordnung gänzlich abgebrochen werden. Für eine Fortführung der Therapie benötigen Sie dann eine neue Heilmittelverordnung.

Welche Kosten kommen als privat Versicherte(r) auf mich zu?

Als privat Versicherter/privat Versicherte richten wir die die Rechnung über die Heilmittelverordnung direkt an Sie. Im Anschluss können Sie sich die Kosten von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen.
Unsere aktuellen Honorarsätze können Sie jederzeit bei uns erfragen.
Auf dieser Grundlage können Sie vor der Behandlung die Höhe der Erstattung bei Ihrer privaten Krankenkasse erfragen und diese bestätigen lassen. Da sich die Erstattungsvereinbarung je nach gewähltem Tarif und gewählter Krankenkasse unterscheiden, können wir nicht generell versichern, dass Ihre Kosten in vollem Umfang erstattet werden.
Die Behandlungskosten sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.